Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie kompakte Antworten auf wesentliche Fragen.
Ist die Stiftung fördernd oder operativ?

Unsere Stiftung ist fördernd und operativ tätig. Das heißt, dass wir sowohl eigene Projekte entwickeln als auch Projekte von Partnern unterstützen, häufig gemeinsam mit weiteren Partnern. Mehr Informationen finden Sie in unserem Stiftungsportrait

Welche Bereiche werden gefördert?
Unsere Stiftungsarbeit konzentriert sich auf die Bereiche Bildung, Gesundheit, Kultur und Sport. Die Schwerpunkte in den einzelnen Bereichen finden Sie unter „Fokus“.

Welche Zielgruppen werden gefördert?

Wir fördern Projekte, die das Potenzial von Menschen und die Gemeinschaft stärken. Weitere Angaben zu unseren Förderbereichen finden Sie unter „Fokus“.

In welchen Regionen werden Projekte gefördert?
Wir fördern ausschließlich Projekte in Deutschland. Dabei liegt ein Schwerpunkt auf Bayern, Nordrhein-Westfalen sowie den neuen Bundesländern und Berlin.
In welcher Höhe werden Projekte gefördert?
Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem Wirkungspotenzial und dem operativen Bedarf des Projekts.

Wie kann ich eine Förderung beantragen?

Sie können direkt über unser Online-Tool einen Förderantrag einreichen. Haben Sie Fragen oder sind Sie unsicher, ob Ihr Vorhaben die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt? Die Ansprechpartner:innen für den jeweiligen Bereich finden Sie unter „Fokus“.

Wer entscheidet über die Bewilligung von Förderanträgen?
Der Stiftungsvorstand der Beisheim Stiftung und die Geschäftsführung entscheiden auf Basis der eingereichten Unterlagen über die eingegangenen Anträge.
Nach welchen Kriterien wird eine Förderentscheidung getroffen?
Die rechtlichen und inhaltlichen Kriterien, nach denen wir über ein Projekt entscheiden, sind unter „Was wir fördern“ nachzulesen.
Welche Projekte oder welche Institutionen werden nicht gefördert?
  • Organisationen und Projekte, deren Zwecke nicht konform mit unseren Stiftungszwecken sind
  • Organisationen und Projekte, die nicht gemeinnützig sind
  • Direkte finanzielle Beiträge an Einzelpersonen
  • Öffentliche Projekte, bei denen der rechtliche Entscheidungsprozess noch nicht abgeschlossen ist
  • Dissertationen, Diplomarbeiten oder andere wissenschaftliche Arbeiten Einzelner
  • Unterstützung von Kampagnen
  • Vergabe von Darlehen oder Bürgschaften
  • Einrichtung eines nicht zweckgebundenen Fonds zur permanenten Förderung einer Aktivität
  • Kommerzielle Produktionen von Büchern, CDs und Filmen

 

Eine Übersicht aller Förderkriterien können Sie hier herunterladen.

Was passiert nach der Förderzusage?
Nach der Bewilligung Ihres Antrags wird eine gemeinsame Projektvereinbarung erstellt, die die Grundlagen für die Zusammenarbeit festhält. Diese beinhaltet die Fördersumme, die Laufzeit, den Zahlungsplan sowie Meilensteine und gemeinsame Abstimmungsprozesse.
In welchem Verhältnis stehen die Beisheim Stiftung Deutschland und die Beisheim Stiftung Schweiz?
Die Beisheim Stiftung Deutschland mit Sitz in München und die Beisheim Stiftung Schweiz mit Sitz in Baar im Kanton Zug sind rechtlich selbstständige Einheiten. Sie arbeiten unabhängig voneinander, stehen aber in engem Austausch. Gemeinsam führen sie das philanthropische Erbe von Otto Beisheim fort.
Woher stammt das Stiftungskapital?

Otto Beisheim hat sein Vermögen einer deutschen und einer Schweizer Stiftung, die auch seinen Namen tragen, vermacht. Das Vermögen hat Otto Beisheim sowohl in seiner Eigenschaft als Metro-Mitgründer ab 1964 als auch in späteren Jahren als Investor in Unternehmen geschaffen.

Beide Stiftungen verfügen über jeweils eigene Investmentgesellschaften, die ausschließlich das eigene Vermögen verwalten.

Weitere Informationen zur Vermögensverwaltung finden Sie hier.

Logo der Beisheim Stiftung auf Glas