vereinsstark – Ehrenamtliche finden, binden, wertschätzen

Sportvereine in Deutschland übernehmen eine besondere Rolle: Sie stehen nicht nur für Bewegung und Sport, sondern auch für Gemeinschaft und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Diese wertvolle Arbeit wäre ohne das Engagement vieler ehrenamtlich aktiver Vereinsmitglieder nicht möglich. 

Um Vereine hierbei zu unterstützen, hat die Beisheim Stiftung das Förderprogramm „vereinsstark – Ehrenamtliche finden, binden, wertschätzen“ ins Leben gerufen. In den Landkreisen Jerichower Land, Landkreis Rostock, Ostprignitz-Ruppin und Prignitz möchten wir mit einem Pilotprojekt die Vereinsarbeit stärken. 

Ziel des Programms ist es, den Vereinen zusätzliche Mittel zur Verfügung zu stellen, damit sie neue ehrenamtliche Mitglieder finden können, bestehende Engagierte langfristig für Vereinsarbeit begeistern und dieses Engagement wertschätzen. 

Informationen zum Antragsprozess: 

Mit einem kurzen Online-Antrag könnt Ihr unbürokratisch Unterstützung beantragen. Förderfähig sind bis zu drei Maßnahmen zur Stärkung des ehrenamtlichen Engagements. Dazu zählen z. B.:

  • Maßnahmen zur Beratung, Fortbildung und Qualifizierung von Ehrenamtlichen
    - Kursgebühren von Lizenzen 
    - Reisekosten für Fortbildungstage
    - Beratung für Vereine 
  • Gewinnung und Erhalt von Ehrenamtlichen
    - Veranstaltungs- und Workshopkosten
    - Sachkosten für Goodies/ Kleidung 
    - Kosten für Informationstage und Schnupperevents 
  • Förderung der Vereinsstrukturen
    - Honorarkosten für: Fundraising, Öffentlichkeitsarbeit, Koordination, Begleitung der Ehrenamtlichen 
    - Digitalisierungsprojekte 

Nicht förderfähig sind z. B.: 

  • Aufbau neuer Mannschaften
  • Anschaffung von Sportgeräten
  • Kosten für Wettkämpfe, Turniere und Ferienfreizeiten
  • Vergütung von Übungsleitenden
  • Baumaßnahmen an Vereinssportanlagen 

Förderkriterien und formale Rahmenbedingungen

Antragsberechtigt sind gemeinnützige Sportvereine aller Sportarten in den Landkreisen Jerichower Land, Landkreis Rostock, Ostprignitz-Ruppin und Prignitz. 

Formale Rahmenbedingungen für eine Förderung sind:

  • Förderbetrag in der Höhe von EUR 1.000 bis zu EUR 10.000
  • Gültiger Freistellungsbescheid mit Steuerbefreiung für die Förderung des Sports (nicht älter als drei Jahre)
  • Organisationssitz und Durchführung des Projekts oder der Maßnahme in den Landkreisen Jerichower Land, Landkreis Rostock, Ostprignitz-Ruppin und Prignitz

Förderzeitraum:

Das Vorhaben darf bereits begonnen haben, jedoch bis 01.01.2026 nicht abgeschlossen sein. Der Förderbeitrag der Beisheim Stiftung ist bis zum 31.12.2026 zu verwenden. 

Verfahren und Ablauf:

  • Vom 15.09.2025 bis zum 31.10.2025 kann ein Kurzantrag über diesen Link eingereicht werden: Link zum Antrag
  • Bestandteil des Kurzantrags ist ein aktueller Freistellungsbescheid, der im Antrag hochgeladen werden muss.
  • Die Entscheidung über die Förderungen trifft der Stiftungsvorstand der Beisheim Stiftung.
  • Bei einer positiven Entscheidung müssen ggf. noch weitere Informationen nachgereicht werden. Diese werden zu gegebenem Zeitpunkt nochmals angefragt.
  • Es wird angestrebt, dass alle Bewerber*innen im Dezember 2025 benachrichtigt werden.
  • Die Fördermittel werden zeitnah nach einer Zusage ausgezahlt.
  • Nach Zahlungseingang muss eine Bestätigung über Geldzuwendungen und nach Ablauf des Förderzeitraums ein kurzer Schlussbericht eingereicht werden. 


Kontakt 
Bei Fragen wendet Euch bitte an: 
Dr. Larissa Kuhn, Projektmanagerin Sport, vereinsstark@beisheim-stiftung.de 

Wer darf einen Antrag stellen?
Gemeinnützige Sportvereine mit Sitz in den Landkreisen Jerichower Land, Landkreis Rostock, Ostprignitz-Ruppin und Prignitz können einen Antrag stellen. Der Förderzweck Sport muss im Freistellungsbescheid aufgeführt sein.
Wie können Anträge gestellt werden?

Anträge können per Formular eingereicht werden: https://de.surveymonkey.com/r/vereinsstark.

Wie viel Geld kann beantragt werden?
Es können Fördermittel zwischen EUR 1.000 und EUR 10.000 beantragt werden.
Braucht es Eigenmittel oder eine Co-Finanzierung?
Nein, das ist keine Voraussetzung für eine Förderung.
Welche Maßnahmen sind förderfähig?
Förderfähig sind bis zu drei Maßnahmen zur Stärkung des ehrenamtlichen Engagements. Dazu zählen z. B.: Maßnahmen zur Beratung, Fortbildung und Qualifizierung von Ehrenamtlichen (Kursgebühren von Lizenzen Reisekosten für Fortbildungstage Beratung für Vereine), Gewinnung und Erhalt von Ehrenamtlichen (Veranstaltungs- und Workshopkosten, Sachkosten für Goodies/ Kleidung, Kosten für Informationstage und Schnupperevents), Förderung der Vereinsstrukturen (Honorarkosten für: Fundraising, Öffentlichkeitsarbeit, Koordination, Begleitung der Ehrenamtlichen, Digitalisierungsprojekte)
Welche Maßnahmen sind nicht förderfähig?
Nicht förderfähig sind z. B.: Aufbau neuer Mannschaften, Anschaffung von Sportgeräten, Kosten für Wettkämpfe, Turniere und Ferienfreizeiten, Vergütung von Übungsleitenden, Baumaßnahmen an Vereinssportanlagen
Wie viele Maßnahmen können beantragt werden?
Pro Verein können bis zu drei Maßnahmen beantragt werden.
Bis wann kann der Antrag gestellt werden?
Anträge können bis zum 31.10.2025 eingereicht werden.
Darf ein Verein mehrere Anträge stellen?
Pro Verein kann nur ein Antrag gestellt werden. Ein Antrag darf bis zu drei Maßnahmen beinhalten.
In welchem Zeitraum müssen die Fördermittel ausgegeben werden?
Fördermittel müssen bis zum 31.12.2026 ausgegeben werden. Es können sowohl neue als auch bereits laufende Maßnahmen finanziert werden – diese dürfen jedoch nicht vor dem 01.01.2026 abgeschlossen sein.
Welche Anlage muss mit dem Antrag eingereicht werden?
Ein gültiger Freistellungsbescheid muss mit dem Antrag eingereicht werden. Der Freistellungsbescheid darf nicht älter als drei Jahre sein und muss den Zweck Sport aufführen. Der gültige Freistellungsbescheid muss im Antrag hochgeladen und abgeschickt werden.
Wann kommt eine Rückmeldung zu einem eingereichten Antrag?
Alle Antragstellenden erhalten im Dezember 2025 eine Rückmeldung.
Was passiert nach einer Zusage?
1.\tEntscheidung über den Antrag erfolgt im Dezember 2025 2.\tSollten noch weitere Informationen benötigt werden, wird per E-Mail informiert 3.\tDie Überweisung der Fördermittel erfolgt zeitnah 4.\tNach Zahlungseingang ist eine Bestätigung über Geldzuwendungen auszustellen 5.\tNach Abschluss der Förderung ist ein kurzer Schlussbericht einzureichen.
Wie werden die Daten verarbeitet?
Unsere Datenschutzinformationen sind einsehbar unter www.beisheim-stiftung.com/de/de/datenschutz